Deregulierung, aber richtig

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EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn - Protokoll D

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 673/1993 · in Kraft seit 1993-10-01

59/02 EFTA-Länder · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll regelt Monopole auf Salz und Schießpulver für die Schweiz und Liechtenstein sowie das österreichische Salzmonopol, das laut Protokoll spätestens ab 1. Jänner 1995 abzuschaffen war. Dieses Datum liegt über 30 Jahre zurück; Ungarn ist seit 2004 EU-Mitglied. Das Protokoll ist vollständig erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 12 des Abkommens gilt für die Schweiz und Liechtenstein in bezug auf staatliche Monopole auf Salz und Schießpulver und für das isländische Monopol auf Düngemittel nur in dem Ausmaß, als entsprechende Verpflichtungen aufgrund des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten über einen Europäischen Wirtschaftsraum von diesen Staaten eingehalten werden müssen. Artikel 12 gilt spätestens ab 1. Jänner 1995 im Falle des österreichischen Salzmonopols.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz