Deregulierung, aber richtig

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GATT - Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Art. XXVIII - Idat

· K · BGBl. Nr. 438/1993 · in Kraft seit 1993-07-01

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Kundmachung teilt mit, dass Ungarn seinen Ratifizierungsvorbehalt zu einem GATT-Protokoll am 10. September 1992 zurückgezogen hat und die Note damit in Kraft getreten ist. Dieser einmalige historische Vorgang ist vollständig erledigt. Das GATT wurde zudem 1995 durch die WTO abgelöst.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Nachdem Ungarn den anläßlich der Unterzeichnung der Note an den Generaldirektor des GATT über Verhandlungen über die Liste XXXII - Österreich (BGBl. Nr. 251/1992) erklärten Vorbehalt der Ratifikation am 10. September 1992 zurückgezogen hat, ist diese Note mit 10. September 1992 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz