EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/92)
· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 280/1993 · in Kraft seit 1992-11-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieser Beschluss von 1992 ergänzte die Ursprungsregelungen in Anhang III des EWG-Österreich-Abkommens. Mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 erlosch das gesamte bilaterale Abkommen EWG-Österreich einschließlich aller Änderungsbeschlüsse. Der Beschluss ist seit über 30 Jahren gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Der Hinweis (1) und die entsprechende Fußnote, die in der diesem Beschluß beigefügten Liste enthalten sind, werden in die Liste des Anhangs III zu Protokoll Nr. 3 des Abkommens EWG-Österreich eingefügt.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieser Beschluß gilt ab 1. November 1992. Geschehen zu Brüssel am 30. Dezember 1992.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz