Deregulierung, aber richtig

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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/92)

· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 280/1993 · in Kraft seit 1992-11-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss von 1992 ergänzte die Ursprungsregelungen in Anhang III des EWG-Österreich-Abkommens. Mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 erlosch das gesamte bilaterale Abkommen EWG-Österreich einschließlich aller Änderungsbeschlüsse. Der Beschluss ist seit über 30 Jahren gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Der Hinweis (1) und die entsprechende Fußnote, die in der diesem Beschluß beigefügten Liste enthalten sind, werden in die Liste des Anhangs III zu Protokoll Nr. 3 des Abkommens EWG-Österreich eingefügt.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß gilt ab 1. November 1992. Geschehen zu Brüssel am 30. Dezember 1992.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz