Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel - Protokoll C

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 165/1993 · in Kraft seit 1993-01-01

59/02 EFTA-Länder · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Protokoll C zum EFTA-Israel-Abkommen enthält Fiskalzollregeln für Island, Liechtenstein und die Schweiz. Österreich ist seit 1995 kein EFTA-Mitglied mehr – der Handelsverkehr mit Israel unterliegt heute dem EU-Israel-Assoziierungsabkommen. Das Protokoll hat für Österreich keinerlei operative Bedeutung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Island kann unter entsprechender Berücksichtigung der in Artikel 14 des Abkommens angeführten Bedingungen auf die in Tabelle I angeführten Erzeugnisse Zollabgaben fiskalischer Art einheben. Wenn in Island die Produktion eines Erzeugnisses ähnlicher Art wie eines der in Tabelle I angeführten Erzeugnisse begonnen wird, muß die Abgabe, welcher letzteres Erzeugnis unterliegt, abgeschafft werden.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Liechtenstein und die Schweiz können auf Erzeugnisse, welche unter die in Tabelle II angeführten Tarifnummern fallen, Abgaben fiskalischer Art anwenden, wobei sie die Bedingungen des Artikels 14 des Abkommens einhalten. Wenn in Liechtenstein und in der Schweiz die Produktion eines Erzeugnisses ähnlicher Art wie eines der in Tabelle II angeführten Erzeugnisse begonnen wird, muß die Abgabe, welcher letzteres Erzeugnis unterliegt, abgeschaffen werden.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz