Deregulierung, aber richtig

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EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 2/92

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 9/1993 · in Kraft seit 1993-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss von 1992 ersetzte einmalig die Anlage II des Versandverfahrens-Übereinkommens; die Übergangsfristen liefen 1993 aus und die Anlage wurde seither mehrfach neu gefasst. Der Beschluss ist überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Die Vordrucke des Internationalen Frachtbriefs CIM und des Internationalen Expressgutscheins, die am 31. Dezember 1992 in Gebrauch sind, können bis zum 30. Juni 1993 verwendet werden. Im übrigen gelten die Vorschriften über die Verwendung der Exemplare des Internationalen Expressgutscheins bis zum 1. Juli 1993 weiter.

Art. 5 ↗ RIS

Artikel 5 Dieser Beschluß tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft. Der Gemischte Ausschuß kann gegebenenfalls vor dem 1. November 1992 diesen Beschluß anhand eines Berichts der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Stand der Harmonisierung der Bestimmungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes überprüfen. Geschehen zu Brüssel am 24. September 1992.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 7 §§ im Datensatz