EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Anpassungsprotokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 912/1993 · in Kraft seit 1994-01-01
59/01 EFTA · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieses Protokoll passt das EFTA-Überwachungs- und Gerichtshofabkommen an; Österreich ist mit dem EU-Beitritt 1995 aus der EFTA ausgeschieden. EFTA-Überwachungsbehörde und EFTA-Gerichtshof betreffen nur noch Norwegen, Island und Liechtenstein und sind für Österreich gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
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