EWR-Abkommen – Protokoll 39
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll definiert die ECU als Rechnungseinheit des EWR-Abkommens und ersetzt die alte Bezeichnung Europäische Rechnungseinheit durch ECU. Die ECU wurde am 1. Jänner 1999 durch den Euro abgelöst und existiert nicht mehr. Das Protokoll ist damit eindeutig überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Als „ECU“ im Sinne dieses Abkommens gilt die von den zuständigen Gemeinschaftsbehörden festgelegte ECU. Die Bezeichnung „Europäische Rechnungseinheit“ wird in allen Rechtsakten, auf die in den Anhängen zum Abkommen Bezug genommen wird, durch „ECU“ ersetzt. 10.04.2025 10007370 NOR12079932 N5199318916L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz