Deregulierung, aber richtig

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EWR-Abkommen – Protokoll 31

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Regelt die Zusammenarbeit in Forschung, Umwelt, Bildung und Sozialpolitik außerhalb der vier Freiheiten und ist Teil des weiterhin geltenden EWR-Abkommens. Rein staatenübergreifende Kooperation ohne inländischen Freiheitseingriff.

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