EWR-Abkommen – Protokoll 31
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Regelt die Zusammenarbeit in Forschung, Umwelt, Bildung und Sozialpolitik außerhalb der vier Freiheiten und ist Teil des weiterhin geltenden EWR-Abkommens. Rein staatenübergreifende Kooperation ohne inländischen Freiheitseingriff.
Kategorien
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 11 §§ im Datensatz