Deregulierung, aber richtig

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EWR-Abkommen – Protokoll 29

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll fördert die Mobilität von Studierenden und Auszubildenden im EWR. Diese Ziele werden seit Österreichs EU-Beitritt 1995 durch EU-Programme wie Erasmus+, den Bologna-Prozess und EU-Recht vollständig abgedeckt. Das Protokoll hat keine eigenständige Bedeutung mehr.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Zur Förderung der Mobilität junger Menschen innerhalb des EWR kommen die Vertragsparteien überein, ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung zu verstärken und sich um eine Verbesserung der Bedingungen für Studenten zu bemühen, die in einem anderen als ihrem eigenen EWR-Staat studieren wollen. In diesem Zusammenhang kommen sie überein, daß die Bestimmungen des Abkommens betreffend das Aufenthaltsrecht für Studenten die vor Inkrafttreten des Abkommens bestehenden Möglichkeiten einzelner Vertragsparteien in bezug auf die von ausländischen Studenten erhobenen Studiengebühren nicht berühren. 08.04.2025 10007360 NOR12079892 N5199318866L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz