Deregulierung, aber richtig

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EWR-Abkommen – Protokoll 27

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Protokoll regelt die Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und EFTA-Überwachungsbehörde in Beihilfesachen. Österreich ist seit 1995 EU-Mitglied und fällt direkt unter das EU-Beihilferecht und die Aufsicht der EU-Kommission. Das Protokoll ist für Österreich gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Um eine einheitliche Durchführung, Anwendung und Auslegung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Gebiet der Vertragsparteien und ihre harmonische Entwicklung zu gewährleisten, befolgen die EG-Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde folgende Regeln: 08.04.2025 10007358 NOR12079882 N5199318854L

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz