EWR-Abkommen – Protokoll 27
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll regelt die Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und EFTA-Überwachungsbehörde in Beihilfesachen. Österreich ist seit 1995 EU-Mitglied und fällt direkt unter das EU-Beihilferecht und die Aufsicht der EU-Kommission. Das Protokoll ist für Österreich gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Um eine einheitliche Durchführung, Anwendung und Auslegung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Gebiet der Vertragsparteien und ihre harmonische Entwicklung zu gewährleisten, befolgen die EG-Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde folgende Regeln: 08.04.2025 10007358 NOR12079882 N5199318854L
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz