EWR-Abkommen – Protokoll 21
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Protokoll 21 zum EWR-Abkommen ueber die Durchfuehrung der Wettbewerbsregeln; sichert wettbewerbliche Rahmenbedingungen im Binnenmarkt und ist Teil des geltenden EU/EWR-Rechts.
Kategorien
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