Deregulierung, aber richtig

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EWR-Abkommen – Protokoll 21

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das EWR-Abkommen ist der geltende Binnenmarktrahmen gegenueber den EWR/EFTA-Staaten; Oesterreich ist als EU-Mitglied gebunden.

Begründung

Protokoll 21 zum EWR-Abkommen ueber die Durchfuehrung der Wettbewerbsregeln; sichert wettbewerbliche Rahmenbedingungen im Binnenmarkt und ist Teil des geltenden EU/EWR-Rechts.

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