Deregulierung, aber richtig

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EWR-Abkommen – Protokoll 3

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 · in Kraft seit 1994-01-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das EWR-Abkommen ist der geltende Binnenmarktrahmen gegenueber den EWR/EFTA-Staaten; Oesterreich ist als EU-Mitglied gebunden.

Begründung

Protokoll 3 zum EWR-Abkommen (Waren nach Art. 8 Abs. 3 lit. b); Teil des geltenden EWR-Binnenmarktrahmens, marktoeffnend und ohne inlaendischen Freiheitseingriff.

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