Deregulierung, aber richtig

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EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 550/1993 · in Kraft seit 1993-08-07

59/02 EFTA-Länder · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung von 1993 gab bekannt, dass Island, die Schweiz und Liechtenstein ihre Ratifikationsurkunden zum EFTA-Israel-Abkommen hinterlegt hatten. Diese einmalige Bekanntmachung historischer Beitrittsdaten hat keine laufende Regelungswirkung. Österreich ist seit 1995 EU-Mitglied und nicht mehr in der EFTA.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel BGBl. Nr. 550/1993 07.08.1993 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Israel StF: BGBl. Nr. 550/1993

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen der Regierung Schwedens haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel (BGBl. Nr. 165/1993) hinterlegt: Datum der Hinterlegung Staaten: der Ratifikationsurkunde: Island 16. Juni 1993 Schweiz 11. Mai 1993 Einer weiteren Mitteilung der Regierung Schwedens zufolge hat Liechtenstein die provisorische Anwendung des Abkommens mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1993 erklärt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz