EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel
· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 550/1993 · in Kraft seit 1993-08-07
59/02 EFTA-Länder · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1993 gab bekannt, dass Island, die Schweiz und Liechtenstein ihre Ratifikationsurkunden zum EFTA-Israel-Abkommen hinterlegt hatten. Diese einmalige Bekanntmachung historischer Beitrittsdaten hat keine laufende Regelungswirkung. Österreich ist seit 1995 EU-Mitglied und nicht mehr in der EFTA.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel BGBl. Nr. 550/1993 07.08.1993 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten und Israel StF: BGBl. Nr. 550/1993
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilungen der Regierung Schwedens haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Israel (BGBl. Nr. 165/1993) hinterlegt: Datum der Hinterlegung Staaten: der Ratifikationsurkunde: Island 16. Juni 1993 Schweiz 11. Mai 1993 Einer weiteren Mitteilung der Regierung Schwedens zufolge hat Liechtenstein die provisorische Anwendung des Abkommens mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1993 erklärt.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz