GATT - bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen
· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 51/1993 · in Kraft seit 1993-03-01
59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen beruht auf dem vor-WTO-GATT-Regime und regelt bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen. Der Handel mit dem EU-Mitglied Kroatien richtet sich heute nach der gemeinsamen EU-Handelspolitik und dem Binnenmarkt; das Abkommen ist überholt.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 17 §§ im Datensatz