Deregulierung, aber richtig

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GATT - bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen

· Vertrag – Kroatien · BGBl. Nr. 51/1993 · in Kraft seit 1993-03-01

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen beruht auf dem vor-WTO-GATT-Regime und regelt bilaterale Außenwirtschaftsbeziehungen. Der Handel mit dem EU-Mitglied Kroatien richtet sich heute nach der gemeinsamen EU-Handelspolitik und dem Binnenmarkt; das Abkommen ist überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

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