EWR-Abkommen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 44/2025 · in Kraft seit 2025-02-19
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das EWR-Abkommen ist der aktuelle, laufend fortgeschriebene Binnenmarktrahmen gegenueber Norwegen, Island und Liechtenstein; Oesterreich ist als EU-Mitglied daran gebunden. Es wirkt marktoeffnend und schraenkt inlaendische Freiheit nicht ein.
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KI-Analyse · 2026-07-20 · 159 §§ im Datensatz