Deregulierung, aber richtig

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EWR-Abkommen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 44/2025 · in Kraft seit 2025-02-19

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das EWR-Abkommen ist der geltende Binnenmarktrahmen gegenueber den EWR/EFTA-Staaten; Oesterreich ist als EU-Mitglied gebunden.

Begründung

Das EWR-Abkommen ist der aktuelle, laufend fortgeschriebene Binnenmarktrahmen gegenueber Norwegen, Island und Liechtenstein; Oesterreich ist als EU-Mitglied daran gebunden. Es wirkt marktoeffnend und schraenkt inlaendische Freiheit nicht ein.

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KI-Analyse · 2026-07-20 · 159 §§ im Datensatz