Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

EWR-Abkommen – Protokoll 5

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 909/1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 910/1993 · in Kraft seit 1994-01-01

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Protokoll 5 des EWR-Abkommens erlaubte Liechtenstein, Fiskalzölle auf bestimmte Waren bis zum 31. Dezember 1996 beizubehalten. Österreich ist seit 1995 EU-Mitglied; die österreichische Ratifikation des EWR-Abkommens ist durch das EU-Primärrecht ersetzt. Die spezifische Übergangserlaubnis für Liechtenstein ist zudem seit 1996 abgelaufen.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

59/04 EU – EWR Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen. PROTOKOLLE PROTOKOLL 5 ÜBER FISKALZÖLLE (LIECHTENSTEIN) StF: BGBl. Nr. 909/1993 (NR: GP XVIII RV 460, Zu 460 und 1349 AB 658 und 1373 S. 79. und 139. BR: AB 4343 und 4667 S. 558. und 577.) etwaige idF-Liste siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993 Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Isländisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 909/1993 10.04.2025 10007294 NOR11007409 N5199313280A

Art. 1 ↗ RIS

(1) Unbeschadet des Absatzes 2 dieses Protokolls kann Liechtenstein die Fiskalzölle auf Erzeugnisse, die zu den Tarifpositionen der nachstehenden Tabelle gehören, vorläufig nach Maßgabe des Artikels 14 des Abkommens beibehalten. Für die Erzeugnisse der Tarifpositionen 0901 und ex 2101 sind diese Zölle bis zum 31. Dezember 1996 zu beseitigen. (2) Wird in Liechtenstein die Herstellung eines Erzeugnisses von der gleichen Art wie ein in der Tabelle aufgeführtes Erzeugnis aufgenommen, so muß der Fiskalzoll für dieses Erzeugnis beseitigt werden. (3) Der Gemeinsame EWR-Ausschuß wird die Lage vor Ende des Jahres 1996 prüfen. --------------------------------------------------------------------- Tarifposition Warenbezeichnung --------------------------------------------------------------------- 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt (für einen Übergangszeitraum von vier Jahren) ex 2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate (für einen Übergangszeitraum von vier Jahren) 2707.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz