EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.2/92)
· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 634/1992 · in Kraft seit 1992-01-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieser Beschluss von 1992 verlängerte einen älteren Beschluss (5/88) des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich auf unbestimmte Zeit. Mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 wurde das gesamte bilaterale Abkommen Österreich-EWG hinfällig, mitsamt allen seinen Beschlüssen. Dieser Rechtsakt ist seit über 30 Jahren ohne operative Bedeutung.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Geltungsdauer des Beschlusses Nr. 5/88 des Gemischten Ausschusses EWG - Österreich wird auf unbestimmte Zeit verlängert.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieser Beschluß gilt ab 1. Jänner 1992. Geschehen zu Brüssel, am 14. Juli 1992.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz