Deregulierung, aber richtig

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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.2/92)

· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 634/1992 · in Kraft seit 1992-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss von 1992 verlängerte einen älteren Beschluss (5/88) des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich auf unbestimmte Zeit. Mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 wurde das gesamte bilaterale Abkommen Österreich-EWG hinfällig, mitsamt allen seinen Beschlüssen. Dieser Rechtsakt ist seit über 30 Jahren ohne operative Bedeutung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Geltungsdauer des Beschlusses Nr. 5/88 des Gemischten Ausschusses EWG - Österreich wird auf unbestimmte Zeit verlängert.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß gilt ab 1. Jänner 1992. Geschehen zu Brüssel, am 14. Juli 1992.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz