EG – Gemeinsames Versandverfahren – Beschluß Nr. 1/92
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 649a/1992 · in Kraft seit 1992-10-15
59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieser Beschluss aus 1992 änderte die Anlage eines Übereinkommens zum gemeinsamen Versandverfahren, das Österreich mit dem EWG-EFTA-Raum vor dem EU-Beitritt verband. Seit Österreichs EU-Mitgliedschaft 1995 gilt ausschließlich das Unionszollrecht (Unionszollkodex), das dieses alte Versandübereinkommen vollständig ablöst. Der Beschluss hat keine eigenständige Rechtswirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 3 — Artikel 3 ↗ RIS
Artikel 3 Dieser Beschluß tritt am 15. Oktober 1992 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 24. September 1992 20.10.2020 10007260 NOR12078806 N5199223463J
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz