Deregulierung, aber richtig

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EG – Gemeinsames Versandverfahren – Beschluß Nr. 1/92

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 649a/1992 · in Kraft seit 1992-10-15

59/04 EU – EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss aus 1992 änderte die Anlage eines Übereinkommens zum gemeinsamen Versandverfahren, das Österreich mit dem EWG-EFTA-Raum vor dem EU-Beitritt verband. Seit Österreichs EU-Mitgliedschaft 1995 gilt ausschließlich das Unionszollrecht (Unionszollkodex), das dieses alte Versandübereinkommen vollständig ablöst. Der Beschluss hat keine eigenständige Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 3 — Artikel 3 ↗ RIS

Artikel 3 Dieser Beschluß tritt am 15. Oktober 1992 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 24. September 1992 20.10.2020 10007260 NOR12078806 N5199223463J

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz