Deregulierung, aber richtig

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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.2/91)

· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 49/1992 · in Kraft seit 1988-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss ersetzte 1991 rueckwirkend ab 1988 bestimmte Ursprungsregeln des oesterreichisch-europaeischen Freihandelsabkommens. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs 1995 wurden alle bilateralen Freihandelsvereinbarungen mit der EWG gegenstandslos. Das Dokument hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Position und die einschlägigen Regeln, die in der diesem Beschluß beigefügten Liste aufgeführt sind, ersetzen die entsprechende Position und Regeln der Liste in Anhang III zu Protokoll Nr. 3 des Abkommens Österreich - EWG.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 10. September 1991.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz