EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/91
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 688/1992 · in Kraft seit 1993-01-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Beschluss ersetzte 1991 die technischen Grundvorschriften des Gemeinsamen Versandverfahrens zwischen EWG und EFTA. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs 1995 gelten fuer Oesterreich direkt die EU-Zollvorschriften; die EFTA-seitigen Versandvereinbarungen sind damit gegenstandslos. Der Beschluss hat keine Rechtswirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Anlage I des Übereinkommens vom 20. Mai 1987 wird durch den Wortlaut im Anhang zu diesem Beschluß ersetzt.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft. Der Gemischte Ausschuß kann gegebenenfalls vor dem 1. November 1992 diesen Beschluß anhand des Berichts der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Stand der Harmonisierung der Bestimmungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes überprüfen. Geschehen zu Helsinki am 19. September 1991.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz