Deregulierung, aber richtig

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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.3/91)

· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 604/1992 · in Kraft seit 1991-12-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss von 1991 ergaenzte die Ursprungsregeln des oesterreichisch-europaeischen Freihandelsabkommens. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs 1995 wurde dieses bilaterale Freihandelsabkommen vollstaendig vom EU-Recht abgeloest. Der Beschluss hat seit ueber 30 Jahren keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Der Hinweis (1) und die Fußnote, die in der diesem Beschluß beigefügten Liste enthalten sind, wird in die Liste in Anhang III zu Protokoll Nr. 3 des Abkommens Österreich - EWG eingefügt.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß findet Anwendung ab 1. Dezember 1991. Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 1991.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz