Import von Textilprodukten aus Baumwolle und Chemiefasern - Änderung
· Vertrag – Indien · BGBl. Nr. 553/1992 · in Kraft seit 1992-06-16
59/11 Textilabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Memorandum of Understanding von 1992 änderte bilaterale Exportkontingente für Textilprodukte aus Indien nach Österreich im Rahmen des Welttextilabkommens. Mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 fiel die Handelspolitik an die EU; das Welttextilabkommen und alle darauf aufbauenden bilateralen Vereinbarungen liefen 2005 aus. Die Vereinbarung hat keinerlei Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Import von Textilprodukten aus Baumwolle und Chemiefasern - Änderung BGBl. Nr. 553/1992 16.06.1992 Memorandum of Understanding zur Änderung des Memorandum of Understanding über den Export von bestimmten Textilprodukten aus Baumwolle und aus Chemiefasern aus Indien zum Import nach Österreich StF: BGBl. Nr. 553/1992 Das Memorandum of Understanding ist mit 16. Juni 1992 in Kraft getreten.
Art. 1 ↗ RIS
MEMORANDUM OF UNDERSTANDING zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien. Die Delegationen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien traten auf Wunsch der österreichischen Bundesregierung am 15. und 16. Juni 1992 in Wien zusammen, um bestimmte Beschränkungen der Exporte Indiens an gewebten Hemden aus Chemiefasern gemäß Absatz 18 des Memorandum of Understanding vom 29. November 1991 zwischen beiden Regierungen über den Export bestimmter Textilien aus Baumwolle und Chemiefasern für Importe nach Österreich *1) einzuführen. Die beiden Delegationen kamen überein, 1992 eine jährliche Beschränkung in der Höhe von 1 100 000 Stück für Exporte gewebter Hemden aus Chemiefasern (HS Nr 6205 30) nach Österreich einzuführen. Demgemäß wird Punkt (H) aus Anhang VI des Memorandum of Understanding vom 29. November, 1992 gestrichen und in Anhang I folgendes hinzugefügt: (Anm.: Es folgt die Änderung des Anhanges I) Zwecks Vermeidung von Übergangsproblemen hinsichtlich Exporten und Importen kamen die beiden Delegationen weiters überein, daß im Übereinkommensjahr 1992 die Beschränkung für Exporte ab 1. September 1992 zu einem pro-ra
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz