Deregulierung, aber richtig

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EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/90

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 100/1991 · in Kraft seit 1991-03-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss aenderte 1990 die technischen Vorschriften des Gemeinsamen Versandverfahrens zwischen EWG und EFTA. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs 1995 gelten fuer Oesterreich direkt die EU-Zoll- und Versandvorschriften; die vorherigen EFTA-Arrangements sind obsolet. Das Dokument hat keine Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Anlage I des Übereinkommens wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Die Anlage II des Übereinkommens wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Der vorstehende Beschluß tritt am 1. März 1991 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 1990.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz