Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen (Russische F)
· Vertrag – Russische Föderation · BGBl. Nr. 387/1991 · in Kraft seit 1994-03-09
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen schützt österreichische und russische Investitionen völkerrechtlich und dient legitimer Außenwirtschaftspolitik. Es beschränkt keine inländischen Freiheiten; da Russland kein EU-Staat ist, greift kein Unionsrecht ein.
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