Deregulierung, aber richtig

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Export bestimmter Kleidung (Macao)

· Vertrag – Macao · BGBl. Nr. 16/1991 · in Kraft seit 1991-01-16

59/11 Textilabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Selbstbeschraenkungsabkommen zwischen Macao und Oesterreich aus 1990 legte Exportquoten fuer Kleidung fuer die Jahre 1991-1994 fest - Fristen, die seit Jahrzehnten abgelaufen sind. Mit dem EU-Beitritt 1995 fiel die Textilhandelspolitik in die ausschliessliche EU-Zustaendigkeit, und das zugrunde liegende Multifaserabkommen (MFA) wurde 2005 aufgehoben. Das Abkommen ist vollstaendig erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 — Mag. Josef Mayer e. h. ↗ RIS

(Übersetzung) REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN Wien, 31. Oktober 1990 Exzellenz! 1. Ich beehre mich, auf das ABKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN *), das in Genf am 20. Dezember 1973 abgeschlossen wurde (im folgenden ABKOMMEN bezeichnet), vor allem seinen Artikel 4, sowie auf das PROTOKOLL BETREFFEND DIE VERLÄNGERUNG DES ABKOMMENS, abgefaßt in Genf am 31. Juli 1986 Bezug zu nehmen. 2. Ich beziehe mich weiters auf die Konsultationen, die zwischen Vertretern Österreichs und Macaos am 17. und 18. Oktober 1990 in Brüssel stattgefunden haben. Als Ergebnis dieser Konsultationen haben Österreich und Macao folgende Vereinbarung getroffen. 3. Macao beschränkt die Ausfuhren der im Anhang genannten Textilerzeugnisse nach Österreich auf die in diesem Anhang festgesetzten Mengen. 4. Gegen Vorlage von Ursprungszeugnissen (Certificados de Origem), ausgestellt vom Direccao dos Servicos de Economia de Macao, mit dem Aufdruck, daß mit der Warensendung das betreffende Exportkontingent belastet wurde, wird die zuständige österreichische Behörde Einfuhrbewilligungen für die entsprechenden Importe innerhalb und bis zur Höhe der vereinbarten Expo

Anl. 1 — (Übersetzung) ↗ RIS

Anhang (Übersetzung) Kategorie Warenbezeichnung 1. Jänner 1991 1. Jänner 1992 1. Jänner 1993 1. Jänner 1994 31. Dezember 1991 31. Dezember 1992 31. Dezember 1993 31. Dezember 1994 (1) Slacks, kurze Hosen, Jeans, Hosen, Latz- und Trägeroveralls, Hosenröcke nicht aus Gewirken, ganz oder überwiegend aus Baumwolle, HS Nrn. 62 03 42, aus 62 04 52, 62 04 62, aus 62 09 20 1) 406 335 430 715 456 558 463 952 ________________ 1) Die festgelegten Selbstbeschränkungen berücksichtigen bereits, daß Latz- und Trägeroveralls aus Spinnstoffen unter diese Kontingentbeschränkung fallen, die in der Beilage abgebildet sind.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz