EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 2/89
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 263/1990 · in Kraft seit 1990-05-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieser Beschluss von 1989 passte die ECU-Definition im gemeinsamen Versandverfahren an eine neue Währungskorbzusammensetzung an. Die ECU existiert seit 1999/2002 nicht mehr, und das gemeinsame Versandverfahren wurde seither vollständig neu geregelt. Dieser spezifische Änderungsbeschluss ist vollständig überholt und sollte gestrichen werden.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Im Artikel 10 des Übereinkommens erhält Absatz 3 folgende Fassung: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. GESCHEHEN zu Brüssel, am 8. Dezember 1989
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz