Deregulierung, aber richtig

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EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 2/89

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 263/1990 · in Kraft seit 1990-05-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss von 1989 passte die ECU-Definition im gemeinsamen Versandverfahren an eine neue Währungskorbzusammensetzung an. Die ECU existiert seit 1999/2002 nicht mehr, und das gemeinsame Versandverfahren wurde seither vollständig neu geregelt. Dieser spezifische Änderungsbeschluss ist vollständig überholt und sollte gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Im Artikel 10 des Übereinkommens erhält Absatz 3 folgende Fassung: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Mai 1990 in Kraft. GESCHEHEN zu Brüssel, am 8. Dezember 1989

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz