Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (Russische F)
· Vertrag – Russische Föderation · BGBl. Nr. 130/1990 · in Kraft seit 1994-03-09
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen ueber die fruehzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfaellen wurde mit der nicht mehr bestehenden UdSSR geschlossen; der Gegenstand ist durch das multilaterale IAEO-Uebereinkommen ueber die fruehzeitige Benachrichtigung (1986), dem beide Staaten angehoeren, abgedeckt. Das bilaterale Abkommen ist weitgehend redundant.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz