Deregulierung, aber richtig

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Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (Russische F)

· Vertrag – Russische Föderation · BGBl. Nr. 130/1990 · in Kraft seit 1994-03-09

59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen ueber die fruehzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfaellen wurde mit der nicht mehr bestehenden UdSSR geschlossen; der Gegenstand ist durch das multilaterale IAEO-Uebereinkommen ueber die fruehzeitige Benachrichtigung (1986), dem beide Staaten angehoeren, abgedeckt. Das bilaterale Abkommen ist weitgehend redundant.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz