Umrechnungskurs des ECU im gemeinsamen Versandverfahren
· K · BGBl. Nr. 750/1990 · in Kraft seit 1990-12-15
54/04 EG · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung von 1990 legte den ECU-Gegenwert für das Versandverfahren im Kalenderjahr 1991 mit 14,5004 Schilling fest. Der ECU wurde 1999 durch den Euro ersetzt, der Schilling 2002 abgeschafft; das Kalenderjahr 1991 ist seit Jahrzehnten vergangen. Die Kundmachung hat keinerlei operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend den Umrechnungskurs des ECU im gemeinsamen Versandverfahren StF: BGBl. Nr. 750/1990 Auf Grund des § 3 Abs. 4 des Versandverfahren Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 633/1987, wird kundgemacht: 04.06.2024 10007098 NOR11007212 N5199013732J
Art. 1 ↗ RIS
Der Gegenwert des ECU im Sinne des Artikels 10 Abs. 3 des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren, BGBl. Nr. 632/1987, beträgt für das Kalenderjahr 1991 14,5004 S.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz