Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen zwischen Österreich und Amerika über den Handel mit bestimmten Stahlerzeugnissen

· Vertrag – USA · BGBl. Nr. 242/1990 · in Kraft seit 1990-05-16

59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese freiwillige Exportselbstbeschraenkung fuer Stahlerzeugnisse gegenueber den USA ist ueberholt: Handelspolitik ist seit 1995 ausschliessliche EU-Kompetenz und derartige Selbstbeschraenkungsabkommen sind mit dem WTO-Recht unvereinbar.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetztÜberholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

In Anerkennung der für die Stahlindustrie von den Vereinigten Staaten und davon betroffenen Behörden festgelegten Politik sowie der Ziele dieser Politik und mit der Feststellung, daß die Regierung der Republik Österreich sich im Hinblick auf diese Ziele, die Exporte bestimmter Stahlprodukte in die Vereinigten Staaten von Amerika freiwillig einzuschränken, bereit erklärt hat; in Anerkennung der Politik beider Regierungen, daß die Anpassung der Modernisierung ihrer Stahlindustrien das Vertrauen in die Kräfte des Marktes maximieren sollte; in Anerkennung des Umstandes, daß der Zweck dieses Übereinkommens darin besteht, zu einem ordnungsgemäßen Übergang zu freien Märkten beizutragen, einschließlich einer internationalen Übereinstimmung im Stahlhandel, faire und offene Verhältnisse wieder herzustellen; sind Österreich und die USA wie folgt übereingekommen:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 6 §§ im Datensatz