Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 87/1990 · in Kraft seit 2025-10-31

59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

IAEO-Uebereinkommen ueber Hilfeleistung bei nuklearen Unfaellen (1986); aktiver Mechanismus internationaler Katastrophenhilfe. Legitim und ohne inlaendischen Freiheitseingriff.

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