Deregulierung, aber richtig

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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.2/90)

· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 681/1990 · in Kraft seit 1988-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss von 1990 ergaenzte rueckwirkend ab 1988 die Ursprungsregeln des oesterreichisch-europaeischen Freihandelsabkommens. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs 1995 wurde dieses Abkommen durch EU-Recht vollstaendig ersetzt. Das Dokument hat seit ueber 30 Jahren keine operative Wirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Positionen und die einschlägigen Regeln, die in der diesem Beschluß beigefügten Liste aufgeführt sind, vervollständigen oder ersetzen die entsprechenden Positionen und Regeln der Liste in Anhang III zu Protokoll Nr. 3 des Abkommens Österreich - EWG.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 1990.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz