Deregulierung, aber richtig

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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.1/90)

· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 680/1990 · in Kraft seit 1989-07-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss von 1990 änderte die Ursprungsregeln im bilateralen Abkommen zwischen Österreich und der EWG. Mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 entfiel das gesamte Abkommen Österreich-EWG, womit auch alle seine Änderungsbeschlüsse gegenstandslos wurden. Dieser Beschluss hat keine operative Bedeutung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 (Anm.: Änderung des Protokolls Nr. 3)

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1989 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 1990.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz