EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d. Protokolls Nr. 3 (Beschl.1/90)
· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 680/1990 · in Kraft seit 1989-07-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieser Beschluss von 1990 änderte die Ursprungsregeln im bilateralen Abkommen zwischen Österreich und der EWG. Mit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 entfiel das gesamte Abkommen Österreich-EWG, womit auch alle seine Änderungsbeschlüsse gegenstandslos wurden. Dieser Beschluss hat keine operative Bedeutung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 (Anm.: Änderung des Protokolls Nr. 3)
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1989 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 1990.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz