Deregulierung, aber richtig

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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d Protokolls Nr.3 (Beschl. 4/90)

· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 567/1990 · in Kraft seit 1990-07-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss aus 1990 ergaenzte die Ursprungsregeln des oesterreichisch-europaeischen Freihandelsabkommens. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs 1995 trat Oesterreich dem Binnenmarkt bei und das bilaterale Abkommen wurde obsolet. Der Beschluss entfaltet seit Jahrzehnten keine Rechtswirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Positionen und die einschlägigen Regeln, die in der diesem Beschluß beigefügten Liste aufgeführt sind, vervollständigen oder ersetzen die entsprechenden Positionen und Regeln der Liste in Anhang III zu Protokoll Nr. 3 des Abkommens EWG - Österreich.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. Juni 1990.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz