EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d Protokolls Nr. 3 (Beschl. 3/90)
· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 566/1990 · in Kraft seit 1990-07-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Dieser Beschluss aenderte 1990 die Ursprungsregeln im Freihandelsabkommen zwischen Oesterreich und der EWG. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs am 1. Jaenner 1995 wurde dieses bilaterale Freihandelsabkommen gegenstandslos, da Oesterreich seitdem dem EU-Binnenmarkt angehoert. Der Beschluss hat seit ueber 30 Jahren keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 (Anm.: Änderung des Anhanges III zu Protokoll Nr. 3)
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. Juni 1990.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz