Deregulierung, aber richtig

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EG - Abkommen Österreich - EWG Änd. d Protokolls Nr. 3 (Beschl. 3/90)

· Vertrag – EG · BGBl. Nr. 566/1990 · in Kraft seit 1990-07-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss aenderte 1990 die Ursprungsregeln im Freihandelsabkommen zwischen Oesterreich und der EWG. Mit dem EU-Beitritt Oesterreichs am 1. Jaenner 1995 wurde dieses bilaterale Freihandelsabkommen gegenstandslos, da Oesterreich seitdem dem EU-Binnenmarkt angehoert. Der Beschluss hat seit ueber 30 Jahren keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 (Anm.: Änderung des Anhanges III zu Protokoll Nr. 3)

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 18. Juni 1990.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz