Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (Tadschikistan)
· Vertrag – Tadschikistan · BGBl. Nr. 130/1990 · in Kraft seit 1991-09-09
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Urspruenglich mit der UdSSR geschlossenes Abkommen ueber fruehzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfaellen, mit Tadschikistan weitergefuehrt. Es dient dem Bevoelkerungs- und Strahlenschutz und bleibt erhalten.
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