Deregulierung, aber richtig

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Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (Tadschikistan)

· Vertrag – Tadschikistan · BGBl. Nr. 130/1990 · in Kraft seit 1991-09-09

59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Urspruenglich mit der UdSSR geschlossenes Abkommen ueber fruehzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfaellen, mit Tadschikistan weitergefuehrt. Es dient dem Bevoelkerungs- und Strahlenschutz und bleibt erhalten.

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