Frühzeitige Benachrichtigung bei einem nuklearen Unfall (UdSSR)
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 130/1990 · in Kraft seit 1990-03-26
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
6Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Benachrichtigungsabkommen bei nuklearen Unfaellen mit der untergegangenen UdSSR; ueberholt durch das IAEO-Uebereinkommen ueber fruehzeitige Benachrichtigung und Abkommen mit den Nachfolgestaaten.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
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