Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit

· Vertrag – Tansania · BGBl. Nr. 298/1989 · in Kraft seit 1988-12-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Rahmenabkommen mit Tansania ueber technische Zusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeit); es begruendet keine inlaendische Freiheitsbeschraenkung, sondern staatliche Kooperationsleistungen. Bleibt erhalten.

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