Abkommen zwischen Österreich und Tansania über technische Zusammenarbeit
· Vertrag – Tansania · BGBl. Nr. 298/1989 · in Kraft seit 1988-12-01
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Rahmenabkommen mit Tansania ueber technische Zusammenarbeit (Entwicklungszusammenarbeit); es begruendet keine inlaendische Freiheitsbeschraenkung, sondern staatliche Kooperationsleistungen. Bleibt erhalten.
Kategorien
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