1. Hochleistungsstrecken-Verordnung
· V · BGBl. Nr. 370/1989 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 397/1998 · in Kraft seit 1998-11-18
56/03 ÖBB · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung von 1989 erklärte bestimmte Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken. Wie bei der zeitgleichen 2. Verordnung handelt es sich um einen einmaligen Feststellungsakt, der mit der Verlautbarung vollzogen war. Über 35 Jahre später sind die damals bezeichneten Strecken gebaut oder durch neuere Rechtsakte geregelt; ein laufender Regelungsgehalt fehlt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Folgende Eisenbahnen (Strecken bzw. Streckenteile einschließlich der notwendigen Eisenbahnanlagen) werden zu Hochleistungsstrecken erklärt:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz