2. Hochleistungsstrecken-Verordnung
· V · BGBl. Nr. 675/1989 · in Kraft seit 1989-12-30
56/03 ÖBB · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung von 1989 erklärte bestimmte Eisenbahnstrecken zu Hochleistungsstrecken – eine einmalige Feststellung, die mit ihrer Verlautbarung vollzogen war. Seither sind mehr als 35 Jahre vergangen; die betroffenen Strecken sind gebaut oder durch neuere Planungsakte erfasst. Der Erklärungsakt selbst hat keine laufende Regelungswirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
2. Hochleistungsstrecken-Verordnung BGBl. Nr. 675/1989 30.12.1989 Verordnung der Bundesregierung vom 19. Dezember 1989 über die Erklärung weiterer Eisenbahnen zu Hochleistungsstrecken (2. Hochleistungsstrecken-Verordnung) StF: BGBl. Nr. 675/1989 Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes, BGBl. Nr. 135/1989, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Folgende Eisenbahnen (Strecken bzw. Streckenteile einschließlich der notwendigen Eisenbahnanlagen) werden zu Hochleistungsstrecken erklärt:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz