EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/88
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 318/1988 · in Kraft seit 1988-07-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieser Beschluss Nr. 1/88 aus 1988 änderte die Anlagen I, II und III zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Die inhaltlichen Änderungen sind seit 1988 in die jeweils aktuellen Fassungen der Anlagen eingearbeitet; der Änderungsbeschluss selbst hat keine eigenständige operative Wirkung mehr. Er kann ohne jede praktische Auswirkung aus dem österreichischen Rechtsbestand gestrichen werden.
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Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Anlage I zum Übereinkommen wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Die Anlage II zum Übereinkommen wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)
Art. 3 ↗ RIS
Artikel 3 Die Anlage III zum Übereinkommen wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)
Art. 4 ↗ RIS
Artikel 4 Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1988 in Kraft. Geschehen zu Brüssel, am 22. April 1988.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz