Deregulierung, aber richtig

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EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 1/88

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 318/1988 · in Kraft seit 1988-07-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Beschluss Nr. 1/88 aus 1988 änderte die Anlagen I, II und III zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren. Die inhaltlichen Änderungen sind seit 1988 in die jeweils aktuellen Fassungen der Anlagen eingearbeitet; der Änderungsbeschluss selbst hat keine eigenständige operative Wirkung mehr. Er kann ohne jede praktische Auswirkung aus dem österreichischen Rechtsbestand gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Anlage I zum Übereinkommen wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Die Anlage II zum Übereinkommen wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 Die Anlage III zum Übereinkommen wird wie folgt geändert: (Anm.: es folgt der Text der Änderung)

Art. 4 ↗ RIS

Artikel 4 Dieser Beschluß tritt am 1. Juli 1988 in Kraft. Geschehen zu Brüssel, am 22. April 1988.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz