Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 186/1988 · in Kraft seit 2025-10-31
59/07 Kernenergie · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
IAEO-Uebereinkommen ueber die fruehzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfaellen (1986); aktiver, sinnvoller Schutzmechanismus grenzueberschreitender Gefahrenabwehr. Legitim.
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