Deregulierung, aber richtig

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Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr

· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 755/1988 · in Kraft seit 1989-01-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Unionszollkodex (VO (EU) 952/2013), Uebereinkommen ueber ein gemeinsames Versandverfahren

Begründung

Die Uebereinkunft vereinfacht das gemeinsame Versandverfahren im Donauschiffsverkehr. Das gemeinsame Versandverfahren ist heute unmittelbar unionsrechtlich geregelt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland verzichten gemäß Artikel 43 Absatz 2 der Anlage I des Übereinkommens auf die Sicherheitsleistung bei der Warenbeförderung im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz