Vereinfachungsmaßnahmen im Versandverfahren im Schiffsverkehr
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 755/1988 · in Kraft seit 1989-01-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
4Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Uebereinkunft vereinfacht das gemeinsame Versandverfahren im Donauschiffsverkehr. Das gemeinsame Versandverfahren ist heute unmittelbar unionsrechtlich geregelt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland verzichten gemäß Artikel 43 Absatz 2 der Anlage I des Übereinkommens auf die Sicherheitsleistung bei der Warenbeförderung im gemeinsamen Versandverfahren im Schiffsverkehr auf der Donau.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz