Deregulierung, aber richtig

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Schutzgebiet für die Heilquellen von Bad Hall

· BG · BGBl. Nr. 624/1987 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 21/2002 · in Kraft seit 2002-01-01

58/01 Bergrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

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5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Der Schutz der Heilquellen von Bad Hall vor bergbaulichen Eingriffen ist ein legitimes Anliegen und schuetzt ein wertvolles natuerliches Gut vor Drittschaeden. Die Rechtsgrundlage (Paragraph 254 Berggesetz 1975) ist jedoch durch das Mineralrohstoffgesetz (MinroG) von 1999 ersetzt worden. Die Verordnung sollte auf das MinroG umgestellt werden, damit der geografisch definierte Schutzbereich rechtlich gesichert bleibt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. (1) Das mit Erkenntnis der k. k. Berghauptmannschaft in Wien vom 27. Dezember 1874, Zl. 1890, kundgemacht im Amtsblatt zur Linzer Zeitung vom 8. April 1875, für die Heilquellen von Bad Hall im Einverständnis mit den k. k. Bezirkshauptmannschaften Steyr und Kirchdorf bestimmte Schutzgebiet wird neu festgesetzt. (2) Die Koordinaten der Eckpunkte der in der beigefügten Karte im Maßstab 1 : 50 000 dargestellten Begrenzung des neu festgesetzten Schutzgebietes im System der Landesvermessung (§ 18 Abs. 2 des Berggesetzes 1975) sind: Eckpunkte der Begrenzung Koordinaten im System der Landesvermessung Meridian 31 Grad östlich von Ferro y (m) x (m) 1 +62 400,00 5 321 680,00 2 +66 300,00 5 324 350,00 3 +64 080,00 5 319 250,00 4 +67 950,00 5 321 870,00

§ 2 ↗ RIS

§ 2. (1) In dem nach § 1 neu festgesetzten Schutzgebiet dürfen die im § 2 Abs. 1 des Berggesetzes 1975 angeführten Tätigkeiten nicht durchgeführt werden. (2) Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft für die Durchführung einzelner Tätigkeiten der im § 2 Abs. 1 des Berggesetzes 1975 genannten Art eine Ausnahme vom Abs. 1 bewilligen, wenn eine Beeinträchtigung der Heilquellen nicht zu erwarten ist oder durch geeignete Maßnahmen hintangehalten wird.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz