Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und der UdSSR
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 468/1987 · in Kraft seit 1987-10-01
59/12 Fremdenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Abkommen ueber die Zusammenarbeit im Fremdenverkehr mit der nicht mehr existierenden UdSSR; gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz