Abkommen zwischen Österreich und der UdSSR über den Donaunahen Handel
· Vertrag – UdSSR · BGBl. Nr. 469/1987 · in Kraft seit 1987-07-09
59/10 Handelsabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Handelsabkommen (Donaunaher Handel) mit der untergegangenen UdSSR; der Vertragspartner existiert nicht mehr und die Handelspolitik liegt bei der EU.
Kategorien
Überholt / gegenstandslos
KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz