Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

· Vertrag – Ägypten · BGBl. Nr. 147/1985 · in Kraft seit 1985-03-13

59/12 Fremdenverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Ein völkerrechtliches Abkommen mit Ägypten über Zusammenarbeit im Fremdenverkehr. Es dient der Außen- und Wirtschaftspolitik und schränkt keine inländischen Freiheiten ein.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 Die Vertragsparteien werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie die Zusammenarbeit zwischen den österreichischen und den ägyptischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Fremdenverkehrs fördern.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 Die Vertragsparteien werden Gruppen- und Einzelreisen von Touristen aus ihrem Staatsgebiet in das Staatsgebiet der anderen Vertragspartei fördern. Sie werden auch bestrebt sein, Formalitäten im Zusammenhang mit Touristenreisen österreichischer Staatsbürger in die Arabische Republik Ägypten und ägyptischer Staatsbürger in die Republik Österreich zu erleichtern und zu vereinfachen.

KI-Analyse · 2026-07-20 · 12 §§ im Datensatz