Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 397/1985 · in Kraft seit 1985-06-21
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Satzung der UNIDO (Organisation der Vereinten Nationen fuer industrielle Entwicklung), einer aktiven UN-Organisation mit Sitz in Wien. Reine Organisationsmitgliedschaft.
Kategorien
—
KI-Analyse · 2026-07-20 · 33 §§ im Datensatz