Deregulierung, aber richtig

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Abkommen zwischen Österreich und Nigeria über wirtschaftliche, industrielle, technische Zusammenarbeit

· Vertrag – Nigeria · BGBl. Nr. 171/1982 · in Kraft seit 1982-05-01

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Abkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit mit Nigeria (Nicht-EU-Staat) fördert Kooperation und schränkt keine inländischen Freiheiten ein.

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