Deregulierung, aber richtig

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GATT - Entwicklungsländer - differenzierte Regelungen

· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 237/1981 · in Kraft seit 1979-11-28

59/03 GATT, Welthandelsorganisation · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. In GATT 1994/WTO ueberfuehrt; der Praeferenzhandel gegenueber Entwicklungslaendern ist heute EU-Kompetenz.

Begründung

GATT-Beschluss (Enabling Clause) ueber Praeferenzen fuer Entwicklungslaender; in den WTO-Rahmen ueberfuehrt und marktoeffnend, kein inlaendischer Freiheitseingriff. Fuer Oesterreich wird die Materie ueber die EU wahrgenommen.

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