Deregulierung, aber richtig

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Notenwechsel über den Import von Baumwolltextilien von Pakistan nach Österreich

· Vertrag – Pakistan · BGBl. Nr. 365/1978 · in Kraft seit 1978-08-05

59/11 Textilabkommen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieser Notenwechsel von 1978 regelte Baumwolltextil-Importkontingente aus Pakistan für den Zeitraum bis Ende 1977 — der Regelungszeitraum war also bereits bei Ratifizierung abgelaufen. Das Multifaserabkommen (MFA) wurde im Jahr 2005 durch das WTO-Textilabkommen endgültig aufgelöst. Das Gesetz ist vollständig erledigt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

59/11 Textilabkommen Notenwechsel zwischen dem Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie und der Pakistanischen Botschaft Wien über den Import von Baumwolltextilien von Pakistan nach Österreich StF: BGBl. Nr. 365/1978 e-rk3 31.03.2025 10006589 NOR11006702 N5197810453W

Art. 1 — (Übersetzung) ↗ RIS

(Übersetzung) BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL, GEWERBE UND INDUSTRIE 1011 Wien Zl. 27 641/3-II/7/78 Wien, am 7. Februar 1978 Sehr geehrter Herr Botschafter! Ich beehre mich, auf die beiderseitige Vereinbarung *) gemäß Artikel 4 des ABKOMMENS ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN **) (im folgenden als ABKOMMEN bezeichnet) zwischen unseren beiden Ländern Bezug zu nehmen, welche am 5. Dezember 1974 in Wien für den am 31. Dezember 1977 zu Ende gehenden Zeitraum unterzeichnet wurde. Ich beziehe mich auch auf die Verhandlungen, die zwischen den Delegationen von Pakistan und Österreich in Wien am 2. und 3. Februar 1978 stattgefunden haben. Als Ergebnis dieser Verhandlungen kommen unsere beiden Länder überein, die vorgenannte beiderseitige Vereinbarung nicht zu verlängern. Folglich wird die zuständige österreichische Behörde gegen Vorlage von Exportautorisationen, die von den pakistanischen Behörden für Exporte von Baumwolltextilien, wie sie in Absatz 1 des Artikels 12 des ABKOMMENS angeführt sind, ausgestellt wurden, automatisch Einfuhrbewilligungen für die Einfuhr dieser Erzeugnisse aus Pakistan erteilen. Die pakistanischen Behörden werden das Bundesministerium für Handel, Gewerbe u

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz